Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die Xtraa GmbH kauft Ad Impressions (Werbeeinblendungen) von Publishern (Website-Betreibern) zu einem im Voraus festgelegten Preis und verkauft diese Ad Impressions weiter über Online-Börsen (sog. RTB-Plattformen) und über Partner-Werbenetzwerke, aber auch direkt an Endkunden oder deren beauftragte Agenturen.

Die Abwicklung dieses Geschäftes erfolgt über den Adserver der Xtraa. Dazu stellt Xtraa sogenannte AdTags bereit. Das sind kleine Code-Stücke, die entweder direkt in den Quellcode der Website eingebaut werden oder über den Adserver des Publishers auf die Website gelangen.

1. Rechtsstellung der Xtraa

Xtraa handelt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung, kauft in eigenem Namen die Ad Impressions des Publishers und verkauft diese in eigenem Namen weiter an Dritte.

2. Nutzung der Produkte und Services

Die Nutzung der Produkte und Services der Xtraa setzt die Zustimmung zu diesen AGB voraus. Mit dieser Zustimmung erklärt der Publisher auch, Besitzer der betroffenen Website zu sein, oder vom Besitzer mit der Vermarktung beauftragt zu sein. Weiter garantiert der Publisher, dass die Website sich an geltendes Recht hält.

Um die Produkte und Services der Xtraa nutzen zu können, muss im Root-Verzeichnis jeder Website eine Datei ads.txt integriert sein, in der Xtraa zur nicht-exklusiven Vermarktung der Website berechtigt wird. Welche Angaben in der ads.txt notwendig sind, erfahren Sie nach der Anmeldung. Ohne diesen Eintrag wird Xtraa keine Ad Impressions vergüten.

3. Laufzeit und Kündigung

Beide Parteien können die Zusammenarbeit jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden. Im Falle eine Kündigung hat der Publisher die AdTags unverzüglich zu entfernen und Xtraa schuldet die vereinbarte Vergütung bis zum Zeitpunkt der Einstellung der Dienste.

4. Unzulässige Handlungen

Die Xtraa AdTags dürfen in keiner Weise abgeändert werden. Jeder Adtag ist für einen bestimmten Werbeplatz auf einer bestimmten Website vorgesehen und darf nicht auf einer anderen Website als der angemeldeten eingesetzt werden.
Ein Adtag darf auch nicht mehrfach auf einer Seite eingesetzt werden. Wenn auf einer Seite mehrere identische Formate eingesetzt werden sollen, dann ist für jeden Werbeplatz ein eigener Adtag zu definieren.

Dem Publisher ist ausdrücklich verboten, die AdTags auf Websites zu verwenden, die gegen geltendes Recht verstossen oder pornografische, rassistische oder extremistische Inhalte verbreiten.

Jegliche Manipulationen zur künstlichen Erhöhung der Einnahmen sind verboten. Darunter fallen beispielsweise Auto-Reloading, Meta-Refresher, Robots, bezahlte User und der Einsatz von Netzwerken, die unqualifizierten Traffic liefern. Diese Aufzählung soll verdeutlichen, was unter Manipulation verstanden wird, aber sie ist nicht abschliessend.

Der Publisher darf seine User nicht zum Klicken auf Werbung auffordern. Der Publisher selbst darf auf eine Werbung klicken, wenn sie ihn interessiert bzw. er ein Interesse daran hat zu sehen, für welches Produkt oder welche Dienstleistung er wirbt. Das mehrfache Klicken derselben Werbung wird jedoch als Betrugsabsicht betrachtet.

Die Angaben in der ads.txt, durch die Xtraa zur Vermarktung legitimiert wird, dürfen nicht entfernt oder verändert werden.

Bei unzulässigen Handlung durch den Publisher oder seine Beauftragten, kann Xtraa die unrechtmässig generierten Umsätze einbehalten.

5. Voraussetzungen

5.1. Modell «Sorgenfrei»

Wir nehmen nur qualitativ hochwertige Websites an. Einziges Kriterium ist unsere subjektive Einschätzung. Pro Monat müssen mindestens 300'000 Ad Impressions geliefert werden (über alle Werbeplätze).

5.2. Modell «Rosinenpicker»

Mindest-Lieferung: 500'000 Ad Impressions pro Monat. Ein Wechsel zum Modell «Rosinenpicker» ist erst möglich, wenn sich eine Website zuvor mindestens 4 Wochen im Modell «Sorgenfrei» befunden hat und in den letzten 4 Wochen mindestens 500'000 Ad Impressions (über alle Werbeplätze) geliefert hat.

6. Vergütung

Vergütet werden die Ad Impressions, die Xtraa dem Publisher abkauft. Der Preis ergibt sich aus der Anzahl Ad Impressions (AI), multipliziert mit dem im Vorhinein vereinbarte TKP (Tausender Kontaktpreis). Das ist der Preis, der für jeweils 1000 Ad Impressions bezahlt wird. Die Formel lautet also: Vergütung = AI * (TKP / 1000)

6.1. Vergütung im Service-Modell «Sorgenfrei»

Im Modell «Sorgenfrei» nimmt Xtraa zum vereinbarten TKP alle Ad Impressions ab, die der Publisher über den AdTag sendet. Man spricht hier von einer Fillrate von 100%.

Xtraa teilt zu Beginn der Zusammenarbeit mit, welcher TKP zur Anwendung kommt. Dieser TKP ist individuell pro Website und Werbeplatz. Zu jedem Monatsende teilt Xtraa dann den TKP für den darauffolgenden Monat mit. Erfolgt aus irgendwelchen Gründen keine Mitteilung durch Xtraa, bleibt der TKP im folgenden Monat gleich wie im Vormonat. Ein TKP jeweils garantiert bis zum nächsten Monatsende oder bis zur Kündigung durch eine der Parteien.

Wenn sich die Grundlage, die zur Festsetzung des TKP geführt hat, wesentlich verändert, ist Xtraa berechtigt, den TKP während des Monats anzupassen. Diese Anpassung kann auch rückwirkend zum ersten Auftreten der Veränderung erfolgen. Eine wesentliche Veränderung der Grundlage ist beispielsweise eine sprunghafte Erhöhung des Traffics um mehr als 30% oder eine Erhöhung des ausländischen Anteils des Traffics um mehr als 30%. Diese Klausel kann neben den aufgeführten auch andere plötzliche Veränderungen betreffen, welche die Berechnungsgrundlage des Monats-TKP ungültig machen. Kontinuierliche Trafficsteigerungen und kontinuierliche Verschiebungen der Besucherherkunft, die sich über einen längeren Zeitpunkt erstrecken, sind von dieser Klausel unberührt.

6.1. Vergütung im Service-Modell «Rosinenpicker»

Der Publisher teilt zu Beginn der Zusammenarbeit mit, welchen TKP er von Xtraa für seine Ad Impressions haben möchte, individuell pro Website und Werbeplatz. Mit einer Frist von 5 Arbeitstagen zum Monatsende, kann der Publisher die TKP-Vorgaben für den Folgemonat ändern. Ohne änderungsmeldung bleibt der TKP unverändert.

Im Modell «Rosinenpicker» kann Xtraa entscheiden, wie viele der gesendeten Ad Impressions sie zum geforderten TKP abnimmt. Xtraa ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Anzahl oder einen Prozentsatz von Ad Impressions abzunehmen. Die Fillrate ist folglich variabel.

über die Verwendung der Ad Impressions, die Xtraa zum geforderten Preis nicht abnehmen kann oder will, darf der Publisher in folgender Weise bestimmen:

  • Rückgabe der Ad Impression über einen AdTag des Adservers des Publishers
  • Einbindung des AdTags eines anderen Anbieters, z.B. Google Adsense
  • Publizieren eines transparenten 1x1 Pixels, d.h. der Werbeplatz bleibt leer

7. Reporting

Dem Publisher steht im Login-Bereich ein Reporting zur Verfügung, auf dem er die Abnahme von Ad Impressions durch Xtraa verfolgen kann und auf dem die Einnahmen ersichtlich sind, die sich daraus ergeben. Hierbei handelt es sich um vorläufige Leistungsberichte, da sich die Partner-Werbenetzwerke von Xtraa nachträgliche Korrekturen vorbehalten. Erst mit der Gutschriftsanzeige werden die Leistungen definitiv anerkannt.

8. Auszahlung

Zu Beginn jedes neuen Monats erstellt Xtraa eine Gutschriftsanzeige und stellt diese dem Publisher per E-Mail zu. Basis für die Gutschriftsanzeige ist das Reporting im Login-Bereich (siehe 6.). Die Auszahlung des geschuldeten Betrags durch Xtraa erfolgt per Banküberweisung auf Konto des Publishers.

9. Haftung

Xtraa haftet für etwaige Schäden im Zusammenhang mit der Benutzung ihrer Services, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen. Xtraa übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, einschliesslich entgangenem Umsatz oder Gewinn oder anderen Folgeschäden. In jedem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt Xtraa bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste.

10. Schlussbestimmungen

Diese Nutzungsbedingungen und jegliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen unterliegen Schweizer Recht, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht. Für alle Streitigkeiten ist ausschliesslich das Handelsgericht des Kantons Zürich zuständig.

Xtraa ist berechtigt, diese AGBs jederzeit zu ändern. Änderungen werden mindestens 10 Werktage vor deren Inkrafttreten auf der Website www.xtraa.com publiziert.

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

Version 1.4 - publiziert am 04.12.2017 - gültig ab 01.01.2018